Burgenländisches Volksliedarchiv (BVLA)
Das Burgenländische Volksliedarchiv ist die wissenschaftliche Forschungs- und Recherchestelle für das burgenländische Volkslied, die burgenländische Volksmusik und verwandte Themen aus dem Bereich Volkskultur. Es ist eine Musiksammlung, die ihre Bestände aufbewahrt, sichert, verzeichnet und für die öffentliche Nutzung erschließt. Neue Bestände werden in Projekten durch Feldforschungen generiert, uns von alten Musikanten zur Verfügung gestellt und der bestehenden Sammlungssystematik eingegliedert. Das Burgenländische Volksliedarchiv arbeitet als Dokumentationsstelle eng mit den Volksliedarchiven Österreichs zusammen. Als Dachverband fungiert das Österreichische Volksliedwerk (ÖVLW) mit Sitz in Wien.
Das Archiv des Burgenländischen Volksliedwerks umfasst eine Handschriftensammlung und eine einschlägige Fachbibliothek. Für die Suche stehen ein Ortsregister sowie ein Register der Liedanfänge zur Verfügung. Neben Lied- und Tanzaufzeichnungen sind aus früheren Zeiten auch zahlreiche Brauchdokumentationen vorhanden. Von einigen Feldforschungen aus jüngerer Zeit existieren Tonaufnahmen. Der ORF-Burgenland stellte Tondokumente von Archivproduktionen diverser Musikgruppen als Dauerleihgabe zur Verfügung.
Als Servicestelle für Suchanfragen betreffend Noten zur Volksmusik und Volksliedern öffnet das Burgenländische Volksliedarchiv seine Bestände für Musiker, Sänger, Wissenschaftler und alle Interessierten. Teile der Bestände sind über die Datenbank der Volksliedwerke Österreichs www.volksmusikdatenbank.at recherchierbar.
Die Handschriftensammlung des burgenländischen Volksliedwerks wird derzeit digitalisiert und wird schrittweise auf dem Internet für die Forschung und das Musizieren veröffentlicht werden.
Das Burgenländische Volksliedarchiv kann zu Forschungs- und Recherchezwecken zu unseren Büroöffnungszeiten besucht werden.
Handschriften-Archiv Online
Im Zuge des EU-Projekts „Volksmusik für Alle“ konnte mit der Digitalisierung unseres Handschriftenarchivs begonnen werden. Die ersten 20 Mappen, (welche Noten beinhalten) wurden gescannt, und können nun online bereitgestellt werden. Im laufenden Betrieb wird zukünftig weitergescannt werden, sodass wir weitere Mappen hochladen können.
Die unersetzlichen und wertvollen Originale wurden eingescannt, damit wir sie für Recherchezwecke, aber natürlich auch zum Musizieren bereitstellen können. Die Brandspuren auf einzelnen Liederblättern unseres Handschriften-Archivs stammen von einem Bombentreffer aus dem Jahr 1945, dem leider auch ein großer Teil der Sammlung zum Opfer gefallen ist.
Archivanfragen
Bitte richten Sie Archivanfragen über unser Kontaktformular oder an:
- Tel: +43 3353 616012
- Email: buero@bgld-volksliedwerk.at
Für die Archivbenützung bitten wir um eine Terminvereinbarung.
Im Verbund der Volksliedwerke sind die jeweiligen Volksliedarchive in den zuständigen Institutionen integraler Bestandteil zur Erfüllung der gemeinsamen Aufgaben und Ziele. Es sind über 100 Jahre gewachsene Sammlungen, die einen repräsentativen Überblick über die musikalische Volkskultur in Vergangenheit und Gegenwart darstellen.
Der Verbundkatalog www.volksmusikdatenbank.at ermöglicht eine Recherche in allen Volksliedarchiven (inkl. Südtirol).
Archivbenutzung des burgenländisches Volksliedarchivs
Für die Benützung der Volksliedarchive in Österreich bzw. für die Verwendung von Archivmaterial gelten die nachfolgenden Richtlinien:
- Alle in den Archiven der Volksliedwerke enthaltenen und von diesem verwalteten Archivalien sind, wenn nicht anders gekennzeichnet, Denkmäler der Volksmusik und unterliegen dem Urheberrecht. Die Benützung des Archivs durch den Benützer bzw. Besteller erfolgt ausnahmslos nur zum eigenen Gebrauch für Zwecke der Wissenschaft, Forschung, Erwachsenenbildung und Pflege. Weitergehende Nutzung, insbesondere die Veröffentlichung oder die Anmeldung bei einer Verwertungsgesellschaft, ist grundsätzlich nicht gestattet.
- Eine Veröffentlichung von Archivalien der Volksliedarchive in Österreich und Südtirol ist ausnahmslos nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des jeweiligen Archivs zulässig. Für den Antrag auf Veröffentlichungsbewilligung liegt ein entsprechendes Formular auf. In jedem Fall ist bei einer Veröffentlichung von Archivalien das jeweilige Volksliedwerk als Quelle in vollem Wortlaut anzuführen, die Zitierweise ist mit der ArchivleiterIn zu vereinbaren. Dem Volksliedwerk sind binnen sechs Wochen nach der Veröffentlichung zwei Belegexemplare kostenlos zur Verfügung zu stellen.
- Sollte das Volksliedwerk nicht über die zur Veröffentlichung erforderlichen Rechte (Urheberrecht, Leistungsschutzrecht, Verwertungsrecht, usw.) verfügen, sind diese in jedem Fall zuvor durch den Benützer bzw. Besteller einzuholen und nachzuweisen.
- Vervielfältigungsstücke können zum Eigengebrauch in eingeschränktem Ausmaß nach Rücksprache mit der ArchivleiterIn gegen Kostenersatz hergestellt werden. Die Herstellung von Vervielfältigungsstücken erfolgt ausnahmslos durch das Volksliedwerk und ist überdies nur dann gestattet, wenn das Volksliedwerk über die dazu erforderlichen Rechte verfügt und über die entsprechenden Archivalien keine Archivsperre verfügt wurde. Sollte das Volksliedwerk nicht über die zur Vervielfältigung erforderlichen Rechte verfügen, sind diese in jedem Fall zuvor durch den Benützer bzw. Besteller einzuholen und nachzuweisen. Der Erwerb eines Vervielfältigungsstückes berechtigt lediglich zur Verwendung für den eigenen Gebrauch bzw. für den mit dem Volksliedwerk vereinbarten Zweck. Die Weitergabe an Dritte ist nur nach dessen Zustimmung zur Einhaltung und sinngemäßen Anwendung der Bestimmungen der Vereinbarung zur Benützung der Archivalien zulässig.
- Der/Die BenützerIn bzw. BestellerIn verpflichtet sich mit ihrer/seiner Unterschrift zur Einhaltung dieser Vereinbarung. Der/Die BenützerIn bzw. BestellerIn verpflichtet sich weiters zur pünktlichen Entrichtung der tarifmäßigen oder im Einzelfall vereinbarten Kosten sowie zur Schad- und Klagloshaltung des Österreichischen Volksliedwerkes gegenüber sämtlichen Ansprüchen Dritter. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.
- Der/Die Benützer/In bzw. Besteller/In ist verpflichtet, dem Volksliedwerk einer Nutzung bzw. Verwertung der Archivalien allenfalls entgegenstehende Gründe bekanntzugeben sowie umfassend und vollständig über die allenfalls beabsichtigte Verwertung und Nutzung der Archivalien Auskunft zu geben.